Barrierefreiheit in der IT: Warum sie wichtig ist und wie man sie umsetzen kann

Donnerstag, 7.3.2024

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Das Internet ist heutzutage allgegenwärtig und ein fester Bestandteil im beruflichen und privaten Alltag. Immer mehr Menschen können durch Computer oder mobile Endgeräte daran teilhaben, so eben auch Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Laut Bericht des Statistischen Bundesamts lebte im Jahr 2021 rund 1 % der Bevölkerung mit dauerhaften Beeinträchtigungen im Seh- oder Hörvermögen oder mit nur einem vollfunktionsfähigen Arm.

Dieser Artikel ist in grob drei Teile gegliedert. Zunächst werden Barrieren und Barrierefreiheit im Allgemeinen beschrieben und Gründe erläutert, warum dieses Thema auch ohne verpflichtende Auditierung wichtig ist. Anschließend finden Sie einen Einstieg, wie Anwendungen mit wenig Aufwand barrierefreier gestaltet werden können. Zum Schluss werden Maßnahmen zu den einzelnen Barrieren detaillierter beschrieben. Mit unserer Checkliste zum Download können Sie Ihre Webseiten manuell auf Barrierefreiheit testen.

 

Was sind Barrieren bzw. Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit begegnet uns im Alltag in Form von Fahrstühlen oder Brailleschrift, aber in der IT ist sie ein genauso wichtiger Begriff. Die entsprechende Bundesfachstelle beschreibt Barrierefreiheit als “allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes für alle Menschen, die möglichst niemanden ausschließt und von allen gleichermaßen genutzt werden kann”. Barrieren entstehen bei Anwendungen dort, wo die Interaktionen eingeschränkt sind.

Barriere bedeutet nicht eine lebenslängliche Beeinträchtigung.

Beeinträchtigung bezieht sich insbesondere auf die Einschränkung der Fähigkeiten Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen und Verstehen für einen bestimmten Zeitraum. Die Intensität der Barriere kann variieren; so sollte eine (Farb-)Sehschwäche anders betrachtet werden als nahezu vollständige Blindheit. Auch der Zeitraum der Beeinträchtigung kann sehr stark variieren: So kann ein Mensch situationsbedingt die Sicht verlieren, weil er geblendet wird oder mittelfristig in der Bewegung eingeschränkt sein, weil sein Arm im Gips liegt. In sozialen Medien wird immer mehr von Untertiteln Gebrauch gemacht, weil die Videos dann auch im ÖPNV angesehen werden können, ohne dass Ton benötigt wird. Weitere Beispiele, die Barrieren sein können (aber nicht müssen), sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Eine barrierefreie IT-Anwendung unterstützt also einen weitaus größeren Nutzungskreis, als man intuitiv annehmen würde und daher ist eine Berücksichtigung der Barrierefreiheit auch ohne Verpflichtung zur Auditierung empfohlen.

 

Zeitraum / Fähigkeiten 

situativ
(Sekunden bis Stunden)
 

mittelfristig (Stunden bis Tage/Wochen) 

dauerhaft

visuell

  • Sonne blendet

  • Fahrt durch Tunnel

  • Kind am Spielplatz beaufsichtigen, doch am Handy ein Video sehen wollen

  • Brille zerbrochen

  • eingeschränkte Sehkraft
  • Blindheit

auditiv

  • Hohe Lautstärke im Umfeld (zB Baustelle)

  • im ÖPNV Videos sehen und dabei nicht das Umfeld stören

  • Tinnitus

  • eingeschränkte Hörkraft

  • Taubheit

motorisch

  • einen Gegenstand in der Hand halten, doch die Hände benutzen müssen

  • es ist sehr kalt und die Hände zittern

  • Knochenbruch

  • Tremor

  • Lähmungen

  • fehlende Gliedmaßen

sprachlich

  • beim Mittagessen

  • im Großraumbüro über private Inhalte sprechen

  • Heiserkeit

  • Lähmungen

  • starkes Stottern

kognitiv

  • unkonzentriert sein

  • Gehirner-schütterung

  • Lese- und Schreibschwäche

  • Demenz

 
Für Barrierefreiheit gibt es Standards, die fest definiert sind. Hierbei sind vor allem die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) von 2019 mit 98 Prüfschritten und die Web Content Accessibility Guidelines” (WCAG 2.2) von 2023 zu nennen. Letztere definiert drei Stufen (A-AAA) mit unterschiedlich vielen Kriterien. Beide Standards sind unter anderem für den öffentlichen Dienst verpflichtend und die Audits sind sehr aufwändig.

 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Im Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verkündet, welches Ende Juni 2025 für Deutschland in Kraft treten wird. Die Übergangsfrist geht bis 2030 für bestimmte Dienstleistungen und 2040 für Selbstbedienungsterminals. Dieses Gesetz ist die konkrete Umsetzung einer EU Richtlinie (2019/882) und soll die Barrierefreiheit vereinheitlichen und verbessern, welche sich weiter unten in den Umsetzungsempfehlungen wiederfinden. Dies wiederum soll zu einer verbesserten Inklusion und weniger Diskriminierung in der Gesellschaft führen. Das Gesetz richtet sich unter anderem an Dienstleistungen wie Telefondienste, Messenger, diverse Angebote im Personenverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher und elektronischen Geschäftsverkehr sowie Produkte wie E-Book-Reader, Elektronik (Computer, Smartphones, Tablets…) und Geld- oder Fahrscheinautomaten. Konkretere Beschreibungen der Adressaten des Gesetzes können aus dem Gesetzestext entnommen werden.

 

Testen von Anwendungen auf Barrierefreiheit

Bitte bedenken Sie bei all den Tests: Sie sind (wahrscheinlich) nicht die Nutzungsgruppe! Manuelles oder automatisiertes Testen ersetzt nie vollständig eine repräsentative Nutzergruppe.

Das ARIA Framework wird oft verwendet, um Webseiten für Screenreader zu optimieren. Dadurch werden die Elemente auf Webseiten besser interpretiert, indem der Inhalt noch einmal für Screenreader neu definiert wird. ARIA sollte allerdings mit Bedacht verwendet werden, da hierbei die Gefahr besteht, bei dieser Neuinterpretation wesentliche Inhalte zu maskieren, weil diese dann überschrieben werden. In den Barrierefreiheits-Standards wie BITV 2.0 und WCAG wird die Verwendung von ARIA mit betrachtet. Die alleinige Verwendung von ARIA-Attributen wird eine Webseite nicht barrierefreier gestalten; die Attribute müssen so eingesetzt werden, dass sie einen Mehrwert für die Benutzer:innen generieren. Häufig hilft semantisch korrektes HTML schon weiter, sodass die Verwendung von ARIA nicht erforderlich ist. Zu der korrekten Verwendung von ARIA und HTML im Kontext Barrierefreiheit wird bald ein weiterer Blogartikel veröffentlicht.

Es bietet sich an, mit einem Kontrastchecker einmal die Farbwahl zu überprüfen und selbst die Einstellungen (Ton, Farbkontraste, Zoom…) beim Testen anzupassen.

Auch die Verwendung mit einem Screenreader mit ausgeschaltetem Ton oder ausschließliche Bedienung via Tastatur geben Einsicht in die Barrierefreiheit einer Anwendung.

 


Zum Thema “Barrierefreiheit im Buildprozess automatisiert prüfen” hat mein Kollege Christian Siebmanns schon einen Blogbeitrag verfasst. Daher fokussieren wir uns hier auf das manuelle Testen und Tools.


 

Einstieg in die Umsetzung von Barrierefreiheit für IT-Anwendungen

Halten Sie sich zunächst an allgemeine Aussagen: Ein responsives Design erhält den Aufbau der Anwendung, auch wenn sich die Schriftgröße oder das Gerät ändern. Bei Sehschwächen stellen die Benutzer:innen oft die Schriftgröße auf bis zu 200 %, was bei einem wenig responsiven Design das Layout der Webseite zerstören würde. Bieten Sie immer zwei Kanäle an, sodass Bilder Alternativtexte und Tonaufnahmen Untertitel besitzen sollten. Die Farbwahl sollte einen hohen Kontrast haben oder die Webseite bietet die Erhöhung des Kontrastes an. Die Anwendung sollte allein mit nur wenigen Tasten (in der Regel TAB, ENTER und die Pfeiltasten) bedienbar bleiben.

Für den Einstieg empfehlen wir die Verwendung von semantisch korrekten HTML-Tags (insbesondere für Überschriften und Listen), sodass diese von Screenreadern interpretiert werden können, was reine Textformatierung nicht ermöglicht. Nicht-webbasierte Anwendungen können entsprechende Frameworks (wie Java Access Bridge oder JAAPI) einbinden, die bei der Umsetzung helfen. Weitere Informationen bietet diese Webseite des Bundesministeriums des Innern und der Heimat.

Sobald diese allgemeinen Regeln erfüllt sind, bietet es sich an, Ihre Anwendung manuell oder automatisiert zu testen und weitere wichtige Punkte abzuarbeiten wie sprechende Dokumenttitel, passende Kontraste, zugewiesene Formularlabels und eine angemessene Lesereihenfolge.

Im Verlauf dieses Artikels finden Sie weitere detaillierte Empfehlungen, wie IT-Anwendungen barrierefreier gestaltet werden können.

 

Detailliertere Umsetzungsempfehlungen für IT-Anwendungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschreibt neben den Adressaten auch, mit welchen Maßnahmen Barrieren abgebaut werden können. Gerade die EU Richtlinie enthält im Anhang konkrete Barrierefreiheitsanforderungen, welche in den folgenden Abschnitt einfließen. Wichtig ist immer, dass Alternativen angeboten werden - also neben einer visuellen Aufbereitung der Informationen auch auditive oder taktile Varianten zur Verfügung gestellt werden. Viele Barrierefreiheits-Einstellungen sind schon durch das Produkt an sich (z. B. Fernseher, Computer oder Smart-Gerät) gegeben und müssen in die Anwendung nicht mehr separat eingebaut werden, dennoch sind sie hier der Vollständigkeit halber aufgelistet. Des Weiteren muss unbedingt die Privatsphäre gewahrt bleiben, sollten Barrierekonfigurationen möglich sein.

 

Sicht

Die Sicht kann in vielen Hinsichten beeinträchtigt sein - von unterschiedlichen Farbsehschwächen über verringerte Sicht bis hin zu Lichtempfindlichkeit. Dazu sollten verschiedene Möglichkeiten zur Konfiguration angeboten werden: Schriftgrößen, Kontraste, Helligkeit, Zeilenabstände und Farbalternativen sind die bekanntesten Beispiele. Bilder oder Piktogramme sollten für bessere Erkennbarkeit vergrößerbar sein. Hier ist ein responsives Design wichtig, damit das Seitenlayout erhalten bleibt. Bilder, Symbole und Bedienelemente sollten Alternativtexte erhalten, wo sie sinnvoll erscheinen. Es sollten jedoch Alternativtexte für dekorative Elemente vermieden werden, da diese die Bedienung mittels Screenreadern verschlechtern.

Generell sollte die Sprachausgabe mittels gängiger Screenreader (Apple VoiceOver, Android TalkBack, Microsoft Narrator, JAWS, NVDA) ermöglicht werden. Dies beinhaltet vor allem auch die Verwendung sinnvoller HTML-Gliederungen, statt den Text nur durch Schriftgrößen oder -arten zu gliedern. Screenreader interpretieren den Quellcode von Webseiten und lesen diesen dann vor.

Anweisungen sollten auch in gesprochener Form gegeben werden und Warnhinweise mit einem akustischen Signal verdeutlicht werden. Umgekehrt sollte eine Spracheingabe oder die alleinige Bedienung durch die Tastatur (bei Terminals auch integrierte Tasten) ermöglicht werden. Dies bezieht sich zum einen auf die allgemeine Bedienung eines Gerätes, aber auch Dienstleistungen wie simultanen Chat- und Telefonsupport. Bei Maschinen und Beschriftungen kann auch die Verwendung von Braille unterstützen.

Zur einfacheren Navigation sollten Links und Buttons immer sprechend beschrieben werden, beispielsweise “Abbrechen” statt einfach “x”. Das Ausschreiben von Optionen erhöht die Bedienbarkeit und Verständlichkeit.

Flackernde Elemente sollten unterbunden werden, um Menschen mit Fotosensibilität zu schonen.

Der volle Funktionsumfang der Anwendung sollte auch über die Tastatur erreicht werden, da nicht jeder Mensch eine Maus oder einen Touchscreen souverän bedienen kann. Dies kann entweder mit motorischen oder visuellen Beeinträchtigungen begründet sein. Somit bedient die Tastaturbedienbarkeit beide Barrieren.

 

Gehör und SprachE

Informationen sollten nicht nur über den Ton vermittelt werden, sondern auch mittels Untertitel und/oder Gebärdensprache zumindest optional angeboten werden. Diese sollten dann auch in Echtzeit verfügbar sein. Andersherum benötigt ein System Alternativen zur Spracheingabe. Dabei sind zum einen grafische Bedienelemente für Systeme wichtig oder zur Kommunikation mit Dienstleistern, Videotelefonie für Gebärdensprache und Text für Nachrichten.

Anweisungen sollten immer auch in schriftlicher Form übermittelt werden und Fehlersignale als Bild oder Text angeboten werden.

Lautstärken müssen einstellbar sein.

 

Motorik

Kleine Tastaturen auf Smart-Geräten können mitunter eine Herausforderung sein. So ist es mit allen Steuerungen, die Feinmotorik erfordern, weswegen Alternativen angeboten werden sollten. Neben Gesten zur einfacheren Bedienung sollte es noch immer die klassische Klick- und Touch-Bedienung geben; dies kennt man z. B. bei der Einbindungen von Karten, bei der man entweder mit zwei Fingern oder mit den Buttons “+” und “-” zoomen kann. Tasten und Buttons sollten hinreichend groß und klar voneinander getrennt sein. Klick-Flächen sollten vergrößert sein, sodass z. B. ein Klick auf ein Label oder in die Nähe eines Buttons reicht, um diesen zu aktivieren. Dazu sollten die Labels semantisch mit dem jeweiligen Element verbunden sein.

Auch muss eine sequenzielle Steuerung ermöglicht werden, sodass nicht mehr als ein Bedienelement gleichzeitig betätigt werden muss.

Zusätzlich müssen neben biometrischer Identifizierung oder Steuerung Alternativen angeboten werden (beispielsweise Passwort statt Fingerabdruck).

 

Verständnis

Es gibt einen europäischen Referenzrahmen für Sprachniveaus. Dieser beschreibt, wie kompetent eine Person im Sprachgebrauch ist und gliedert sich in die Level A1 (Anfänger) bis C2 (Experte). Das Level B2 darf bei Dienstleistungen und Produkten vorausgesetzt werden. Dies bedeutet, dass eine normale Unterhaltung mit Muttersprachler:innen ohne große Anstrengung einer der Seiten möglich ist. Dennoch bietet es sich immer an, Inhalte eher einfach als komplex zu gestalten.

Wenn zeitliche Begrenzungen gegeben sind (beispielsweise ein Timer bei der Bedienung einer Webseite), muss dies klar ersichtlich sein. Zusätzlich soll es die Möglichkeit geben, diesen Timer zu verlängern.

Oft wird auch “leichte Sprache” angeboten. Diese beinhaltet die Reduktion des Inhalts auf das Wesentliche, so auch die konsequente bzw. klar und logisch strukturierte Verwendung derselben Begriffe. Leichte Sprache hat verschiedene Regelwerke, die in der DIN SPEC 33429 vereinheitlicht werden. Diese sollte aber von einfacher Sprache unterschieden werden. Einfache Sprache ist komplexer als leichte Sprache und näher an der Alltagssprache allerdings liegt auch hier der Fokus auf Verständlichkeit.

Diagramme helfen oft bei der Informationsaufnahme. Das gleichzeitige Lesen und Hören von Inhalten verringert Sprachbarrieren. Einfache Satzstrukturen vereinfachen den Text (beispielsweise max. 2 Satzzeichen und nur ein Gedankengang pro Satz). Schlichte Farben halten den Fokus auf die Inhalte und lenken nicht ab.

Bei Suchfeldern können Sie Ihre Nutzer:innen unterstützen, indem Sie alternative Schreibweisen zulassen.

Es gibt eine Art Maßstab für Sprachkenntnisse in Europa. Er zeigt, wie gut jemand eine Sprache spricht. Dieser Maßstab hat verschiedene Stufen von A1 (für Anfänger) bis C2 (für Experten). Für Dienstleistungen und Produkte wird oft erwartet, dass man mindestens Level B2 erreicht hat. Das bedeutet, dass man sich normal mit Muttersprachlern unterhalten kann, ohne dass es zu schwer ist. Es ist immer besser, Texte einfach zu halten.

Wenn es ein Zeitlimit gibt, zum Beispiel einen Timer auf einer Webseite, muss das deutlich sein. Man sollte auch die Möglichkeit haben, diesen Timer zu verlängern.

Manchmal gibt es auch Texte in “leichter Sprache”. Diese Texte enthalten nur die wichtigsten Informationen. Man benutzt immer die gleichen Wörter in klaren Sätzen. Einfache Sprache hat bestimmte Regeln, die in der DIN SPEC 33429 festgelegt sind. Aber einfache Sprache ist nicht dasselbe wie leichte Sprache. Einfache Sprache ist etwas komplexer als leichte Sprache und ähnelt mehr der Alltagssprache, aber auch hier ist das Ziel, dass jeder den Text versteht.

Diagramme helfen oft dabei, Informationen besser zu verstehen. Wenn man einen Text liest und gleichzeitig zuhört, kann das helfen, Sprachprobleme zu überwinden. Einfache Satzstrukturen machen den Text leichter (zum Beispiel maximal 2 Satzzeichen und nur ein Gedanke pro Satz). Schlichte Farben sorgen dafür, dass man sich auf den Inhalt konzentrieren kann, ohne abgelenkt zu werden.

Bei Suchfeldern können Sie den Nutzern helfen, indem Sie verschiedene Schreibweisen zulassen.

Es gibt einen europäischen Referenzrahmen für Sprachniveaus. Das zeigt, wie gut jemand eine Sprache spricht, von A1 (Anfänger) bis C2 (Experte).

Manche Dienstleistungen und Produkte erwarten Level B2. Das bedeutet, dass man sich gut mit Muttersprachlern unterhalten kann.

Es ist besser, Inhalte einfach zu machen.

Wenn es Zeitbegrenzungen gibt, müssen sie klar sein. Man sollte den Timer auch verlängern können.

Manchmal gibt es Texte in leichter Sprache. Sie sind sehr einfach, damit alle sie verstehen können. Es gibt Regeln dafür, wie man sie schreibt, zum Beispiel in der DIN SPEC 33429.

Diagramme helfen, Informationen zu verstehen.

Lesen und Hören zusammen helfen auch.

Einfache Sätze und Farben machen den Text leichter.

Bei Suchfeldern können alternative Schreibweisen hilfreich sein.

 
 

Zusammenfassung

Für Barrierefreiheit gibt es Standards, die fest definiert sind. Die wichtigsten Standards sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) von 2019 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) von 2023. Beide Standards sind verpflichtend für den öffentlichen Dienst. Barrieren können situativ, mittelfristig oder dauerhaft auftreten und betreffen verschiedene Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen und Verstehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Anwendungen barrierefreier zu gestalten, z. B. durch Schriftgrößenanpassung, Kontraständerung und Tastaturbedienbarkeit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das 2025 in Deutschland in Kraft tritt, soll die Barrierefreiheit verbessern. Im Zuge dessen gibt es Empfehlungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit für IT-Anwendungen, z. B. zur Verbesserung der Sicht, des Gehörs, der Motorik und des Verständnisses.

 

Download Checkliste

Wenn wir nun Ihr Interesse für barrierefreie Webanwendungen geweckt haben, dann laden Sie gerne die Checkliste kostenlos herunter und probieren Sie sie „live“ aus. Jede Verbesserung hinsichtlich barrierefreier IT hilft. Ich freue mich über Ihr Feedback.

 


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Vera Rüttermann

Vera Rüttermann

Vera Rüttermann ist seit 2021 IT-Beraterin bei der viadee. Ihre Schwerpunkte liegen in Businessanalyse und User Experience.

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